Das Amt für öffentliche Sicherheit, Verkehr und Personenstandswesen der Stadt Hagen weist darauf hin, dass an den Stillen Feiertagen Allerheiligen (1. November), Volkstrauertag (14. November) und Totensonntag (21. November) bestimmte Arbeiten und Veranstaltungen nicht zulässig sind. Die gesetzliche Regelung hierfür ist das Gesetz zum Schutz der Feiertage NRW (Sonn- und Feiertagsgesetz NRW).
Am Volkstrauertag sind in der Zeit von 5 bis 13 Uhr Märkte, gewerbliche Ausstellungen, Sportveranstaltungen einschließlich Pferderennen, Zirkus, Volksfeste, Freizeitanlagen, soweit dort tänzerische und artistische Darbietungen erfolgen, alle Unterhaltungsveranstaltungen einschließlich sämtlicher – auch klassischer Theater- und Musikaufführungen wie Opern, Operetten, Musicals und Puppenspiele, Spielhallen und Wettannahmen verboten. In der Zeit von 5 bis 18 Uhr sind darüber hinaus verboten, musikalische sowie sonstige unterhaltende Darbietungen in Gaststätten sowie alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen einschließlich Tanz, zum Beispiel Diskotheken.
An Allerheiligen und Totensonntag sind in der Zeit von 5 bis 18 Uhr Märkte, gewerbliche Ausstellungen, Sportveranstaltungen einschließlich Pferderennen, Zirkus, Volksfeste, Freizeitanlagen, soweit dort tänzerische und artistische Darbietungen erfolgen, alle Unterhaltungsveranstaltungen einschließlich sämtlicher – auch klassischer Theater- und Musikaufführungen wie Opern, Operetten, Musicals Puppenspiele, Spielhallen Wettannahmen, musikalische sowie sonstige unterhaltende Darbietungen in Gaststätten sowie alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen einschließlich Tanz, zum Beispiel Diskotheken, verboten.
Das Ordnungsamt appelliert an alle Betreiber von Gaststätten, Spielhallen, Wettannahmestellen, Tanzlokalen, Diskotheken und alle anderen Veranstalter von Theater- und Musikaufführungen, sowie die sonstigen betroffenen Gewerbetreibenden, diese Verbote zu beachten. Das Ordnungsamt wird die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verstärkt kontrollieren. Sollte festgestellt werden, dass gegen die Vorschriften verstoßen wird, zieht dies eine entsprechende Geldbuße nach sich.
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