Mittwoch, 3. November 2010

Insolvenzverwalter von Karstadt kassiert sagenhafte 43,4 Millionen Euro


Hamburg - Karstadt-Insolvenzverwalter Klaus Hubert Görg kassiert für die Rettung der Warenhäuser voraussichtlich weit höhere Honorare als bislang bekannt.
So stellte der 69-jährige Jurist Görg mit seiner Kanzlei über das gesamte Karstadt-Verfahren hinweg 
insgesamt 43,4 Millionen Euro in Rechnung. Das berichtet das 
Hamburger Magazin stern in seiner neuen, am Donnerstag erscheinenden 
Ausgabe.

   Bislang war von rund 32 Millionen Euro inklusive Mehrwertsteuer 
die Rede, die Görg für das Insolvenzverfahren erhalten soll. Das 
Amtsgericht Essen hatte einen entsprechenden Antrag Anfang Oktober 
bewilligt, Kleingläubiger legten gegen die Honorarfestsetzung jedoch 
Beschwerde ein. Eine Entscheidung steht noch aus.

   Dem stern liegen interne Dokumente aus dem Gläubigerausschuss von 
Karstadt vor. Sie zeigen, dass Görg über die beantragten 
32.309.987,50 Euro hinaus schon für seine Tätigkeit als vorläufiger 
Insolvenzverwalter im Sommer 2009 rund sechs Millionen Euro in 
Rechnung stellte. Darüber hinaus vergab er Aufträge in Höhe von 5,1 
Millionen Euro an seine eigene Kanzlei.  Die Summen für das 
vorläufige Insolvenzverfahren und die Beraterhonorare wurden nicht 
angefochten. Es sei für das Verfahren von Vorteil, "schnell auf 
Rechtsrat aus dem eigenen Hause zugreifen zu können", erklärte Görg 
dem Gläubigerausschuss laut Protokoll.

   Die internen Ausschusspapiere stellen zudem ein System bloß, das 
zur Selbstbedienung einlädt. Am 21. September 2010 schlug der 
Insolvenzverwalter demnach zunächst eine pauschale Honorierung der 
Ausschussmitglieder vor: Diese liegt mit bis zu 178.500 Euro 
inklusive Steuer weit über den üblichen Sätzen von 35 bis 95 Euro pro
Stunde, wie sie die Vergütungsordnung vorsieht.

   Im Anschluss präsentierte Görg seine eigene Schlussabrechnung über
32 Millionen Euro. Sie setzt sich aus einem Regelsatz auf Basis des 
Unternehmenswerts sowie verschiedenen Erhöhungsfaktoren zusammen. Das
Amtsgericht Essen bewilligte den sechseinhalbseitigen Antrag ohne 
Änderungen noch am Tag des Eingangs.

   Der renommierte Rechtsprofessor und Insolvenzspezialist Hans 
Haarmeyer kritisiert eine derartige Praxis im Fall Görg scharf: "Der 
Antrag entspricht von seinen Darlegungen nicht einmal den 
Mindestanforderungen der Rechtsprechung und taugt daher nicht einmal 
für einen Regelsatz", sagte Haarmeyer dem stern. Und weiter: "Das 
System erlaubt es, nahezu jede beliebige Vergütung scheinbar 
schlüssig zu begründen."

   Im Gläubigerausschuss erzählte Görg, es hätten ihn Kollegen aus 
der Insolvenzerwalterbranche angesprochen und den Wunsch geäußert, 
nicht durch eine zu niedrige Vergütung bei Karstadt "die Preise zu 
verderben". Mit dem stern wollte er nicht über die Honorare reden. 
Sein Sprecher verweist auf das schwebende Gerichtsverfahren.

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