Samstag, 6. November 2010

Marburger Bund: Koalitionsfreiheit erhalten

Berlin - Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund fordert den Gesetzgeber und die Bundesregierung auf, die grundgesetzwidrige Forderung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) zur Festschreibung des Grundsatzes der Tarifeinheit zurückzuweisen.

"Wir werden bis hin zum Bundesverfassungsgericht alles daran setzen, dass ein solches 
Gesetz weder Wirkung noch Bestand hat", heißt es in einem Beschluss 
der 118. Hauptversammlung des Marburger Bundes. Man werde alle 
juristischen und übrigen Möglichkeiten als Gewerkschaft und 
Berufsverband ausschöpfen, um diesen Anschlag auf das Grundrecht der 
Koalitionsfreiheit (Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz) zu vereiteln.

   "Die Ärztinnen und Ärzte in Deutschland sind mündig, selbst zu 
entscheiden, welcher Gewerkschaft sie beitreten wollen und wem sie 
zutrauen, unter Beachtung der Verantwortung für die Gesellschaft und 
ihrer besonderen Verantwortung gegenüber dem Patienten ihre 
Interessen wahrzunehmen. Darauf haben sie einen 
verfassungsrechtlichen Anspruch, der auch durch den Gesetzgeber nicht
eingeschränkt werden darf", betonten die Delegierten.

   Keine andere Gewerkschaft außer dem Marburger Bund sei dazu 
legitimiert, Tarifverhandlungen im Auftrag und im Namen der Ärztinnen
und Ärzte an den Kliniken zu führen. "Die Tarifverträge des Marburger
Bundes entsprechen der beruflichen Realität in den Kliniken und sind 
ein wichtiger Beitrag zur Behebung der zunehmenden Personalnot im 
ärztlichen Dienst. Mit einer vorausschauenden, an den konkreten 
Bedürfnissen der Ärztinnen und Ärzte orientierten Tarifpolitik 
schafft die Ärztegewerkschaft wichtige Voraussetzungen für bessere 
Arbeitsbedingungen im Krankenhaus und mehr Patientenschutz in der 
Versorgung", erklärte die Hauptversammlung.

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