„Mit dem Urteil zum Gentechnikgesetz hat das Bundesverfassungsgericht ein klares Signal in Sachen grüner Gentechnologie an die Agro-Konzerne und vor allem an die Regierung gesendet“, freut sich der heimische
Bundestagsabgeordnete und entschiedene Kritiker der umstrittenen Technologie René Röspel.
Das Urteil stärke die wachsende Zahl der Bio-Bauern auch in der heimischen Region.
Sachsen-Anhalts Regierung hatte gegen das Gentechnikgesetz geklagt, weil
es sich durch die Vorschriften sowohl bei der Nutzung und Freisetzung
von gentechnisch veränderten Pflanzen als auch bei der Forschung
eingeschränkt sah. Die weitreichende Haftungsregelung verletze außerdem
die Berufsfreiheit, da Bauern im Falle von Auskreuzungen in benachbarte
gentechnikfreie Felder, finanziell zur Verantwortung gezogen würden.
Auch das öffentliche Standortregister stand in der Kritik: es würde
„politisch motivierte Feldzerstörungen“ begünstigen und das Grundrecht
auf informationelle Selbstbestimmung verletzen. Die Karlsruher Richter
fanden deutliche Worte in ihrem Urteil: Die Regelungen für den Anbau
gentechnisch veränderter Pflanzen seien im Hinblick auf den Schutz des
Gemeinwohls vor den potenziellen Gefahren der Technologie angemessen.
Dabei leiste das Standortregister einen wichtigen Beitrag zum
öffentlichen Meinungsbildungsprozess und sei nicht ursächlich für
Feldzerstörungen, denn die habe es schon vor der Einführung des
Registers gegeben. Eine Technologie, welche in die elementaren
Strukturen des Lebens eingreife, schwer kontrollierbar, kaum
zurückholbar und noch nicht endgültig in ihrer Langzeitwirkung erforscht
sei, erfordere eine besondere Sorgfaltspflicht vom Gesetzgeber. Die
Sicherheit von Mensch, Tier und Umwelt hat oberste Priorität und
des-wegen brauche man strenge Regeln im Umgang mit der grünen
Gentechnologie. „Dies gilt im übrigen für jede neue, noch nicht
ausreichend erforschte Technologie“, so der stellvertretende Sprecher
für Bildung und Forschung der SPD-Bundestagsfraktion.
Röspel fühlt sich durch das Bundesverfassungsgericht in seinem und dem
von seiner Fraktion eingeschlagenen Kurs bestätigt: „Wir haben bei der
letzten Novellierung des Gentechnikgesetzes sowohl das Standortregister
als auch die Haftungsregelung gegen die CDU/CSU – unseren damaligen
Koalitionspartner – verteidigt. Nun es ist an der schwarz-gelben
Regierung, zu zeigen, dass sie das Signal des Bundesverfassungsgerichtes
verstanden hat und endlich im Sinne des Vorsorgeprinzips zu handeln.“
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