Der neue Personalausweis im Scheckkartenformat, der zum 1. November in Deutschland eingeführt worden ist und seit dem 2. November auch in Hagen beantragt werden kann, sorgt für eine rege Nachfrage und einen entsprechenden Andrang in den Bürgerämtern.
Insbesondere die vorgeschriebene Beratung und Information der Antragsteller zu dem neuen Ausweisdokument nehmen einen großen Zeitanteil bei der Beantragung ein, was im Vergleich zu früher für eine mindestens doppelt so lange Bearbeitungsdauer sorgt.
Da es zudem – wie zu Monatsbeginn üblich – ein erhöhtes Aufkommen an Wohnsitzan- und -ummeldungen gibt, bittet die Verwaltung um Verständnis, dass es aktuell zu Verzögerungen kommen kann und damit auch zu entsprechenden Wartezeiten für die Bürgerinnen und Bürger.
Abschließend sei nochmals darauf hingewiesen, dass eine Umtauschpflicht für Bürgerinnen und Bürger, die noch einen "alten" Personalausweis haben, nicht (!) besteht. Dieser bleibt bis zum angegebenen Gültigkeitsdatum offizielles Ausweisdokument der Bundesrepublik Deutschland.
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