Donnerstag, 25. November 2010

Präsident des Verfassungsgerichts für Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal

CSU-Rechtsexperte Geis reagiert skeptischKöln - Eine Übertragung wichtiger Gerichtsverfahren im Fernsehen hat Andreas Voßkuhle, der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, vorgeschlagen.
"Wenn man nicht will, dass Filme über US-Geschworenenprozesse und Nachmittags-Gerichtshows 
das Bild der Be-völkerung über die deutsche Justiz prägen, dann muss 
man Bilder aus dem echten Gerichtsaltag zulassen," sagte Voßkuhle 
laut einem Bericht des "Kölner Stadt-Anzeiger" (Fretagausgabe). 
Bisher sind Fernsehaufnahmen aus Gerichtsprozessen in Deutschland 
verbten, um einen öffentlichen Pranger zu verhindern. Eine Klage des 
Nachrichtensenders NTV scheiterte im Jahr 2000 vor dem 
Bundesverfassungsgericht. "Aber das Gericht hat eine Ändrung der 
Gesetzeslage durch den Bundestag nicht verboten", erinnerte Voßkuhle.
Der CSU-Rechtspolitiker Norbert Geis betrachtet die Idee des 
Präsidenten des Bundesverfas-sungsgerichts mit Skepsis. Er könne sich
eine Fernseübertragung von Gerichtsprozessen allen-falls vorstellen, 
"wenn es um die Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen auf
Initiative etwa von Bundestagsfraktionen geht", sagte Geis dem 
"Kölner Stadt-Anzeiger". Bei anderen Prozessen lehne er TV-Kameras 
ab. Durch die Fernsehöffentlichkeit könnten die Prozess-beteiligten 
"befangen werden und die Unmittelbarkeit des Verhältnisses von 
Gericht, Klägern, Angeklaten und Verteidigern verloren gehen".

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