Dienstag, 14. Dezember 2010

Motor im Winter warmlaufen lassen?

Im Winter stellt sich für viele Autofahrer die Frage, ob man erstmal den Motor warmlaufen lässt oder einfach gleich losfährt. Experten sehen ein Warmlaufenlassen als völlig unnötig an.
Motor im Winter warmlaufen lassen?
Das Umweltamt der Stadt Hagen weist daher aus aktuellem Anlass darauf hin, dass die Schadstoffe in der kalten Jahreszeit mit den häufig austauscharmen Wetterlagen in Bodennähe bleiben und direkt die Personen, die sich am Auto aufhalten, belasten.
Daher sollte beim Kratzen der Motor ausbleiben. Außerdem, so das Umweltamt weiter, ist das Warmlaufen lassen im Stand gemäß Straßenverkehrsordnung verboten - und das aus gutem Grund: Am schnellsten erwärmt sich der Motor im mittleren Drehzahlbereich. Beim kalten Motor ist der Schadstoffausstoß doppelt bis dreimal so hoch, der Kraftstoff wird zudem nur unvollständig verbrannt und das schadet letztlich Motor und Auspuff. Für eine Minute warmlaufen lassen braucht der Wagen übrigens so viel Sprit wie für drei Kilometer Fahrt. Ökologisch und ökonomisch korrekt erwärmt man Scheiben, Innenraum und Motor mit der Standheizung. Moderne Geräte verbrauchen ungefähr 0,3 Liter pro halber Stunde - der geringere Spritverbrauch beim Start dürfte die Kosten wieder hereinholen.
Unabhängig davon gilt: Gute Sicht muss einfach sein. Wer aber sein Auto aus Bequemlichkeit nur mit einem kleinen Guckloch in der zugeschneiten oder total vereisten Frontscheibe in Gang setzt, kann mit einem Verwarnungsgeld belangt werden. Schlimmer noch: Bei einem Unfall droht Mithaftung. Übrigens müssen auch Blinker, Rücklichter und Scheinwerfer vor Fahrtantritt von Schnee oder Schmutz befreit werden. Nicht vergessen: Auch die Schneehaube vom Autodach wegwischen! Sie könnte sonst beim Bremsen plötzlich auf die Windschutzscheibe rutschen und dem Fahrer die Sicht nehmen.
Wer vorbeugen will, kann sich die Kratzerei ersparen, indem er die Windschutzscheibe abdeckt. Frostschutz-planen gibt es preiswert sowohl im Kfz-Handel als auch in Baumärkten. Sie werden praktisch und sicher von den schließenden Türen festgehalten.
Der Gesetzgeber hat zu dem Thema „Motor im Winter warmlaufen lassen“ sogar in der StVO unter §30 Abs. 1 eine klare Regelung formuliert: „Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen.“ Für Taxis gibt es diesbezüglich keinerlei Ausnahmen.
Das Umweltamt appelliert daher an alle Autofahrer, erst nachdem das Auto von Eis und Schnee befreit worden ist, den Motor zu starten und dann zügig loszufahren. Noch besser ist es freilich für eine gesunde Umwelt, das Auto öfter stehen zu lassen und die öffentlichen Verkehrsmittel zu benutzen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen