Freitag, 26. November 2010

Ströbele (Grüne) gegen Fernsehen in deutschen Gerichten

Köln. Hans-Christian Ströbele, Rechtsexperte der Grünen, hält Fernsehübertragungen aus Gerichtsverhandlungen für "der Wahrheitsfindung nicht zuträglich". Damit sprach er sich im "Kölner Stadt-Anzeiger" (Freitagsausgabe) deutlich gegen den Vorschlag von Verfassungsgerichts-Präsident Andreas Voßkuhle aus, zukünftig in wichtigen Gerichtsverfahren Fernsehkameras zuzulassen.
Ströbele sagte, er wisse aus eigener Erfahrung im Untersuchungsausschuss "dass
immer eine völlig andere Atmosphäre herrscht, wenn Kameras und 
Mikrofone mitlaufen". Es werde damit deutlich schwerer, sich ein Bild
von der Persönlichkeit der Beteiligten zu machen. Generell sei er 
nicht dafür, Strafprozesse im Fernsehen zu übertragen, völlig 
ausgeschlossen halte er dies aber vor allem bei Familien- oder 
Kinderrechtsprozessen: "Das wäre eine Zumutung". Auch Ströbeles 
FDP-Kollege im Rechtsausschuss des Bundes Marco Buschmann hält den 
Vorschlag für kontraproduktiv: "Richter sollen sich alleine auf das 
Gesetz konzentrieren und nicht darauf, wie ihre öffentliche Wirkung 
ist, oder wie sie den Prozess so gestalten, das Fernsehzuschauer 
folgen können." Einzig bei gewissen Verhandlungen des 
Bundesverfassungsgerichts könnte Buschmann sich vorstellen, über eine
entsprechende Regelung zu diskutieren.

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